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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Anwendbarkeit:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtshandlungen und Rechtsverhältnisse zwischen der BV ECG Nutrition and Supplements (KBO Nr. 0880.624.792), deren Handelsname Global Medics ist(im Folgenden "ECG N&S"), und dem Auftraggeber (Käufer, Kunde und jede andere Vertragspartei), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde nimmt die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich deren Inhalt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde stillschweigend der ausschließlichen Geltung dieser Bedingungen für alle erteilten Aufträge zustimmt. Etwaige Einkaufs-, Zahlungs- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Bedingungen des Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.

2.  Notierungen, Preisangaben und Aufträge:

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote und Preisangaben völlig unverbindlich und können von ECG N&S zurückgezogen oder geändert werden, solange der Auftraggeber das Angebot nicht ausdrücklich angenommen hat. Alle Preisangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder andere Zuschläge und/oder Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Preisangaben in Katalogen, im Internet und/oder in anderen Medien sind stets als Information zu verstehen.

3. Lieferungen und Transport:

Die Lieferung erfolgt immer ab Werk (EXW), es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart; in diesem Fall wird höchstens frei Frachtführer (FCA) durch ECG N&S geliefert. Die Lieferfristen sind rein indikativ, ohne jegliche Garantie für die Lieferung oder Platzierung zu einem bestimmten Datum. Lieferungen außerhalb des angegebenen Zeitraums können in keiner Weise zu einem Recht auf Entschädigung zu Lasten von ECG N&S oder zur Auflösung des betreffenden Vertrags führen. Im Falle höherer Gewalt ist ECG N&S von seiner Lieferpflicht befreit, ohne dass dies zu einer Rückerstattung des Kaufpreises oder der vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen führt.

Jede Beanstandung der gelieferten Waren muss bei Strafe der Unzulässigkeit innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung per Einschreiben an ECG N&S gerichtet werden.

Erfolgt die Lieferung in Teilen, ist ECG N&S berechtigt, jede Lieferung als separates Geschäft zu betrachten.

4. Rechnungen, Zahlungen, Protest:

Die Rechnungen von ECG N&S sind unverzüglich vor Lieferung zu begleichen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Wenn der Auftraggeber ein Unternehmer ist, schuldet er bei Nichtbezahlung der Rechnungen von ECG N&S am Fälligkeitstag automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitstag einen Verzugszins von 10 % pro Jahr. Außerdem schuldet der Auftraggeber bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag eine feste und nicht reduzierbare Entschädigung von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 125,00 €. Dies in Form einer ausdrücklich vereinbarten Entschädigung und von Verwaltungskosten. Alle Steuern, Zuschläge, Bank- und Postgebühren, Inkassokosten, Gebühren und alle anderen möglichen Kosten, die sich aus der verspäteten Zahlung der Rechnungen von ECG N&S ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, gelten die Bestimmungen des Buches XIX des Wirtschaftsgesetzbuches "Die Schulden des Verbrauchers" in vollem Umfang. Wenn der Auftraggeber die Rechnung von ECG N&S nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, wird zunächst eine kostenlose Mahnung verschickt. Zahlt der Kunde auch nach dieser kostenlosen Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, werden Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie eine pauschale Entschädigung erhoben, die wie folgt berechnet wird:

- 20,00 €, wenn der fällige Restbetrag 150,00 € oder weniger beträgt. - 30,00 € plus 10 % des fälligen Betrags für die Tranche zwischen 150,01 € und 500,00 €. - 65,00 € plus 5 % des fälligen Betrages der Tranche über 500,00 € mit einem Höchstbetrag von 2.000,00 €, wenn der fällige Saldo über 500,00 € liegt. Die Mahnkosten für jede weitere Mahnung betragen 7,50 € zuzüglich der zum Zeitpunkt des Versands geltenden Portokosten.

Jeder Einspruch gegen die Rechnungen von ECG N&S ist nur zulässig, wenn er per Einschreiben und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt. Erfolgt kein solcher Einspruch, gilt die Rechnung als vollständig genehmigt und akzeptiert.

5. Annullierung und Auflösung:

Ein Auftrag kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ECG N&S storniert werden. In diesem Fall ist der Kunde automatisch und ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, unter anderem gemäß Artikel 1149 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in Höhe von 30 % des Auftragswerts und vorbehaltlich des ausdrücklichen Vorbehalts eines höheren Schadens seitens ECG N&S.

Im Falle einer Stornierung oder Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, gehen alle Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungskosten, Gebühren, Inkassokosten usw.) zu Lasten des Auftraggebers. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber außerdem eine Mindestentschädigung in Höhe von 30 % des Auftrags- oder Vertragswertes, vorbehaltlich des ausdrücklichen Vorbehalts eines höheren Schadens seitens ECG N&S.

6. Haftung:

Die Verpflichtungen von ECG N&S sind Mittelverpflichtungen. Der Kunde kann ECG N&S niemals für Schäden oder Unfälle haftbar machen, die sich aus der Verwendung der von ECG N&S gelieferten Waren durch den Kunden, seine Tiere oder andere Dritte ergeben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Verwendung der Waren gemäß den Beipackzetteln. Sollte ECG N&S im unmöglichen Fall dennoch haftbar gemacht werden, aus welchem Grund auch immer (z.B., aber nicht beschränkt auf einen Mangel des Produkts, eine falsche Lieferung, die Beendigung des Vertrags, usw.), akzeptiert der Kunde ausdrücklich, dass die Haftung von ECG N&S auf einen Betrag von € 2.500,00 beschränkt ist.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die verkauften Waren bleiben ausdrücklich Eigentum von ECG N&S, solange der geschuldete Betrag nicht vollständig bezahlt ist.

8. Geistige Rechte:

Alle Rechte gewerblicher oder geistiger Art, wie z. B. Logos, (Handels-)Namen, Formeln, spezifische Zusammensetzungen, sind und bleiben stets Eigentum von ECG N&S. Ausnahmen hiervon müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und sind stets restriktiv auszulegen.

9. Zuständigkeit und anwendbares Recht:

Im Falle eines Rechtsstreits wird immer belgisches Recht angewandt und die belgischen Gerichte des Arrondissements Antwerpen, Abteilung Hasselt, sind ausschließlich zuständig.